Die Anwälte:


»» Jens Michow

Publikationen:

  • The German Neighbouring Right of the Concert Promoter – an overlooked risk and a possible Source of revenue
  • Zum Steuerabzug auf Produktionsleistungen ausländischer Bühnentechniker
  • Abzugssteuer nach § 51a EStG bei Auftrittsvergütungen für künstlerische Darbietungen: Keine Einbeziehungen von trennbaren Nebenleistungen in die Bemessungsgrundlage
  • Anmerkung zu OLG Hamburg, Urteil vom 23. Juli 2008
  • "Reduziert sich die GEMA zu einem Inkassobüro der Majors?"
  • Tücken im Schutz für Kopierschutz
  • "Digital Rights Management and the Future of Collective Licensing"
  • "Business, Technology and Law - Interrelations of three Scientific Perspectives on DRM"

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Presseschau


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Die Anwälte

Dr. Johannes Ulbricht

ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Während des Studiums arbeitete er für den Medienrechtler und jetzigen Verfassungsrichter Prof. Hoffmann-Riem. Erste anwaltliche Erfahrung sammelte er in der Kanzlei Prinz-Neidhardt-Engelschall. Er ist seit 2003 als Anwalt in der ursprünglichen Kanzlei Michow Rechtsanwälte tätig und seit 2007 Partner dieser Kanzlei.

Neben der Rechtswissenschaft hat Dr. Ulbricht, der generell gerne über den juristischen "Tellerrand" hinaus schaut, Kulturmanagement studiert. Seine Doktorwürde erlangte er 2002 mit "magna cum laude" durch eine interdisziplinäre Dissertation zum Thema "Ökonomische, technische und rechtliche Rahmenbedingungen von Innovation bei Kunst im digitalen Raum".

Als Justiziar des bdv - Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft e.V. und des Deutschen E-Sport Bunds (E-SB) befasst er sich tagtäglich mit den praktischen Rechtsproblemen der Veranstaltungs- und Gamesbranche. Für den Seminaranbieter FindOut BranchenSeminare referiert Dr. Ulbricht über das Marken-, Titel- und Wettbewerbsrecht.

Privat betätigt sich der begeisterte Jogger, Musikhörer und Konzertgänger als Romanschreiber und Drehbuchautor für Computerspiele.

Tätigkeitsschwerpunkte von RA Johannes Ulbricht:

  • E-Sportrecht und Veranstaltungsrecht
  • Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht
  • Computerspielrecht mit seinen Wechselbezügen zum sonstigen Urheberrecht und Musikrecht