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Newsaktualisiert am 11. August 2010Veranstalter kämpfen gegen das Duisburg-TraumaBehörden wollen auf einmal alles viel genauer wissen, manche Besucher bekommen vorab sogar eine eigene Geländeführung: Seit der Loveparade-Katastrophe steht die Veranstaltungsbranche unter verstärkter Beobachtung. Zu Unrecht, findet sie. Manchmal bekommt ein Name auf einmal einen neuen Klang. Das Festival "Rock am Tunnel" findet schon zum 20. Mal an einem Eisenbahntunnel in Unterfranken statt. Es ist privat organisiert, maximal 3000 Besucher erwartet Veranstalter Frank Maiberger ab Freitag. Doch selbst solche Konzerte werden seit der Loveparade-Tragödie in Duisburg kritischer beäugt. 22 Menschen starben Ende Juli, weil Menschenmengen durch zwei viel zu kleine Tunnel geleitet wurden. Er habe die Katastrophe bei den Behörden von sich aus angesprochen, erzählt Maiberger. Seine Sicherheitsvorkehrungen samt rund 25 Ordner seien für ausreichend befunden worden. "Die örtliche Polizei meinte, das Thema werde derzeit auch ein wenig hochgespielt." Diesen Eindruck hat insgeheim auch manch anderer Organisator, auch Profis. "Wir veranstalten seit 15 Jahren Open-Air-Konzerte und Festivals und überarbeiten unsere Sicherheitskonzepte ständig", sagt Folkert Koopmans, Gründer des Eventveranstalters FKP Scorpio. Eine Fehlplanung wie in Duisburg hält er für ausgeschlossen. Dennoch gebe es "sehr viele Nachfragen von Behörden, die jetzt natürlich aufgeschreckt sind", sagt Koopmans. Einen Festivalbesucher des von Scorpio organisierten M'era Luna Festivals habe man sogar vorab zu einer Führung eingeladen, nachdem sich dieser beim örtlichen Oberbürgermeister nach den Sicherheitsvorkehrungen erkundigt hatte. "Wir haben ja nichts zu verbergen." Besonders trifft die Diskussion jene Open-Air-Partys, die in diesem Sommer noch anstehen. Dazu gehört das am Donnerstag gestartete Heavy-Metal-Festival im schleswig-holsteinischen Wacken, das mit rund 75.000 Zuschauern als weltweit größtes seiner Art gilt. Die Veranstalter betonten bereits vorab, dass sie nach Duisburg noch einmal ihr Sicherheitskonzept überprüft hätten. Dennoch war es der Deutschen Presseagentur schon eine eigene Meldung wert, dass die Anreise ohne Zwischenfälle verlief. Die Veranstalter befürchten, für den tragischen Einzelfall Duisburg in Sippenhaft genommen zu werden. "Gerade die Großkonzerne in unserem Verband sind doch sehr aufgeschreckt", sagt Jens Michow vom Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (IDKV). Zwar forderte die Organisation in der vergangenen Woche, als Konsequenz aus Duisburg müsse es eine bundesweit einheitliche Genehmigungspraxis geben. Doch neue Gesetze halten viele Mitglieder für überflüssig. "Wir verfügen eigentlich über hinreichende Regularien", sagt Michow. "Das Bestehende muss nur richtig angewendet werden." Wie die erste Großveranstaltung nach der Love Parade verlief Allein der Eingang sei bei seinem Festival breiter gewesen als der in Duisburg als Ein- und Ausgang vorgesehene Tunnel, sagt Nikolaus Schär. Mit dem Technofestival Nature One organisierte er am vergangenen Wochenende auf dem Hunsrück die erste Großveranstaltung nach der Loveparade. Trotz 55.000 Besuchern blieb alles ruhig, eine Gedenkminute für die Opfer von Duisburg wurde eingelegt. Im Vorfeld aber bekam auch Schär besorgte Anrufe von Eltern oder einer 17-köpfigen Gruppe, die ihre Tickets zurückgeben wollte. "Glaube nicht, dass Besucher Angst haben" Beim Nature One verzeichneten die Organisatoren vergangene Woche allerdings im Vergleich zum Vorjahr eine um rund zehn Prozent gesunkene Besucherzahl. Er sei sicher, dass es wegen Duisburg einen Rückgang gegeben hatte, sagt Veranstalter Schär. "Über Verluste will ich aber nicht sinnieren, wo andere so viel mehr verloren haben." Umsatzsteuer § 4 Nr. 20a UStG: Berliner Senat widerruft Umsatzsteuerbefreiung für kommerziellen TourneeveranstalterStuttgart – Beim Problemfeld der sog. „Zwangsweisen Umsatzsteuerbefreiung“ ist ein beachtlicher Fortschritt zu vermelden: Die Berliner Finanzbehörden haben die – vom betroffenen Veranstalter nicht erwünschte – Umsatzsteuerbefreiung eines privatwirtschaftlichen Tourneeveranstalters widerrufen. Die Berliner Finanzbehörden vertreten somit die Auffassung, dass ein kommerzielles, auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Auftreten einer Firma am Veranstaltungsmarkt einer Umsatzsteuerbefreiung entgegensteht. Das bedeutet einen ganz erheblichen Fortschritt für die deutsche Veranstaltungsbranche. Im Widerrufsbescheid heißt es wörtlich: „Nach abermaliger Sachprüfung und neuer Tatsachenkenntnis hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung. liegen deutliche Hinweise für ein vordergründig kommerzielles Auftreten der am Veranstaltungsmarkt vor. was einer Gleichstellung nach § 4 Nr. 20 a, Satz 2 UStG entgegensteht. Künstlersozialabgabe: Bundesverband gründet AusgleichsvereinigungHamburg - Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) hat nach eineinhalbjähriger Verhandlung mit der Künstlersozialkasse (KSK) und Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt die Verträge zur Gründung einer Ausgleichsvereinigung (AV) unterzeichnet. Die auf Paragraf 32 KSVG beruhende AV räumt Mitgliedern rückwirkend ab 2008 das Recht ein, die Aufbringung der Künstlersozialabgabe abweichend von den allgemeinen Regelungen des Gesetzes zu gestalten. Bei einer Ausgleichsvereinigung orientiert sich die Bemessungsgrundlage für die Abgabenzahlung nicht mehr an den gezahlten Entgelten sondern am Unternehmensumsatz. Sie errechnet sich dabei unter Anwendung eines mit der KSK vereinbarten Vom-Hundert-Satzes der bilanzierten Umsätze. Auf diese Bemessungsgrundlage wird sodann der jährlich durch die KSK festgesetzte Abgabesatz angewandt. Da Mitglieder des idkv sowohl Tourneeveranstalter, Örtliche Veranstalter und Gastspieldirektionen sowie Vermittler sind, deren Entgeltzahlungen typischerweise variieren, wurden für jeden Branchenzweig nachfolgende spezifische Vom-Hundert-Satz zur Berechnung der Bemessungsgrundlage vereinbart: Ob sich die Mitgliedschaft in einer AV wirtschaftlich rechnet, wird laut idkv jeder Unternehmer für sich beurteilen müssen. Die wesentlichen Vorteile einer Ausgleichsvereinigung stellen sich jedenfalls für deren Mitglieder wie folgt dar: Veranstalterverbände und GEMA legen Streit beiDer Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (idkv) und der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) haben sich mit der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, auf ein neues Tarifmodell geeinigt und damit endlich den zwischenzeitlich eskalierten Streit beigelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website desBundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft Verbände der Konzertwirtschaft: Drastische Erhöhung der GEMA-Konzerttarife bedroht deutsche Veranstaltungswirtschaft• Steigerungsverlangen von nahezu 600 Prozent grenzt an Wucher Hamburg / München 29. Januar 2009 – Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (idkv) und der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) sind alarmiert: Mit Wirkung zum 1. Februar 2009 will die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, die von Veranstaltern für die Nutzung des GEMA-Repertoires zu zahlende Vergütung im Bereich der U-Musik um nahezu 600 Prozent erhöhen und die Bemessungsgrundlage der Tarife um Werbe- und Sponsoringeinnahmen erweitern. „Das grenzt an Wucher!“, sagt Jens Michow, Präsident des idkv: „Bei dieser maßlosen Politik der GEMA drängt sich der Eindruck auf, dass die Veranstaltungsbranche für die weg gebrochenen Einnahmen aus dem Tonträgerverkauf herhalten soll.“ VDKD-Präsident Michael Russ erklärt: „Wir bedauern, dass es trotz des Angebots der Verbände, der GEMA deutliche Erhöhungen zuzugestehen, zu keiner Einigung gekommen ist, weil die GEMA starr auf ihrer durch nichts begründeten Position - einer Anhebung aller Tarife auf einen einheitlichen Satz von 10 Prozent des Bruttoumsatzes - beharrt hat. Wir haben deshalb bereits unmittelbar nach Weihnachten ein Schiedsstellenverfahren gegen die GEMA eingeleitet, um sicherzustellen, dass auch künftig die bisherigen Tarife zur Anwendung gelangen.“ „Die derzeitige Erhöhung ist für uns umso unerträglicher, als die letzte Tariferhöhung erst 2005 erfolgte. Sie hat, wie auch den Presseveröffentlichungen der GEMA entnommen werden kann, nachweislich zu einer Erhöhung der Einnahmen der GEMA geführt“, berichtet Michow. Russ ergänzt: „Live-Konzerte sind ein wichtiger Teil der Kultur; viele Menschen genießen die Musik nationaler und internationaler Künstler gerne live und in Konzerthallen oder bei Open Airs. Die deutschen Konzertveranstalter haben es stets als ihre Aufgabe betrachtet, dem Publikum ein breit gefächertes Programm zu präsentieren. Dies wird jedoch nur möglich bleiben, sofern alle Beteiligten dafür Sorge tragen, dass die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen stimmen. Das nunmehr einseitig geradezu aggressive Verhalten der GEMA führt zu einer massiven Gefährdung der Kalkulationsgrundlagen für Konzerte und gefährdet zahlreiche Arbeitsplätze in einer mittelständisch geprägten Branche. Die meisten Veranstalter kalkulieren schon jetzt mit knappsten Margen.“ Weder unter vergütungspolitischen noch unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten sei die aktuelle Tariferhöhung gerechtfertigt. Hierbei seien die deutschen Veranstalter weit entfernt davon, den bedeutenden Anteil der Leistungen insbesondere der Komponisten und Texter am Erfolg eines Konzertes nicht würdigen beziehungsweise angemessen vergüten zu wollen, bestärken die Verbandsvertreter. Das Ausmaß des Erhöhungsverlangens lässt sich an folgenden Beispielen veranschaulichen: Während zur Zeit die Autorenvergütung bei einem Rock-Konzert mit 1.200 Besuchern und einem Eintrittspreis von 23 Euro bei rund 600 Euro liegt, ist es Ziel der GEMA, die Vergütung sukzessive bis zum Jahr 2014 auf 2.580 Euro zu erhöhen. Eine noch drastischere Erhöhung stellt sich die GEMA bei Konzerten mit über 3.000 Besuchern vor: Während bisher bei einem Konzert mit 5.000 Besuchern und einem Durchschnittspreis von 45 Euro 3.369,60 Euro an die GEMA gezahlt werden mussten, sollen es zukünftig 18.000 Euro sein. Dabei will es die GEMA nicht belassen und zusätzlich die Vergütungsgrundlage für die Tarifberechnung erheblich erweitern. So soll der zukünftige GEMA-Vergütungssatz von 10 Prozent des Bruttoumsatzes nicht nur auf den Kartenumsatz sondern auch auf sämtliche Werbe- und Sponsoringseinnahmen des Veranstalters entrichtet werden. „Solche Forderungen offenbaren ein erhebliches Maß an Unkenntnis der Zusammenhänge des Veranstaltungsgeschäfts“, kommentiert Michow, “Werbe- und Sponsoringeinnahmen sind heutzutage unverzichtbare Sondereinnahmen im Veranstaltungsgeschäft, um den Kostendruck zu mindern und den Eintrittspreis weitgehend moderat zu halten.“ Es sei nicht vermittelbar, wieso die bisherigen Tarife plötzlich derart unangemessen sein sollten, dass – berücksichtigt man zusätzlich die Erweiterung der Vergütungsgrundlage - eine Erhöhung um nahezu 600 Prozent geboten sei. „Es ist zwar zutreffend, dass der Live-Bereich als einziger Bereich der Musikwirtschaft noch Zuwachsraten erzielt“, berichtet Russ. „Man darf dabei aber nicht übersehen, dass neben den stets erheblichen Veranstaltungskosten der Hauptanteil der Veranstaltungseinnahmen nicht bei den Veranstaltern verbleibt. Gleichzeitig ist für die Künstler seit einigen Jahren das Live-Geschäft die wichtigste Einnahmequelle.“ Die Veranstalterverbände befürchten, dass die realitätsfremde Tariferhöhung der GEMA vor allem auch erhebliche Nachteile für den Künstlernachwuchs zur Folge haben werde. Ohnehin führe bereits seit 1998 das komplizierte GEMA-Abrechnungssystem ‚PRO’ zu großer Verärgerung insbesondere bei weniger bekannten Musikern, die vorwiegend ihr eigenes Material spielten. Da Erfolgstitel ohne zahlenmäßige Grundlage nach dem Abrechnungs-Modus PRO höher bewertet werden, weil "geschätzt" wird, dass sie als "Erfolgstitel" öfter im Rundfunk gespielt werden, erhalten sie von der GEMA durch dieses Verfahren nur noch knapp ein Drittel der Ausschüttungssumme, die sie vor der Regelung hatten. „Es ist zu befürchten, dass der neue Tarif der GEMA letztlich auch dazu führen wird, dass Veranstalter sehr genau überlegen, welche Konzerte sich noch rechnen und welche nicht. Auch hier werden die Leidtragenden erneut insbesondere Nachwuchskünstler sein, für die es noch schwerer werden wird, Auftrittsgelegenheiten zu erhalten“, mutmaßt Michow. Die Verbände haben gemeinsam bereits vor Ankündigung des neuen Tarifs bei der in erster Instanz für Auseinandersetzungen zwischen der GEMA und ihren Vertragspartnern zuständigen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Antrag auf Erlass eines Einigungsvorschlags zur Fortsetzung der seitens der GEMA gekündigten Gesamtverträge mit den beiden Verbänden gestellt. „Nachdem die GEMA nunmehr den neuen Tarif festgesetzt hat, werden weitere gerichtliche Schritte unerlässlich sein“, kündigt Prof. Dr. Johannes Kreile, Justitiar des VDKD an. Geradezu zynisch mute es an, dass die GEMA die Durchsetzung derart extremer Forderungen in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise für geboten hält, in der eigentlich vor allem Augenmaß und Zurückhaltung bei Kostensteigerungen gefordert wären, so Michow abschließend. Die GEMA verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte von über 60.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischen Berechtigten. Es ist ihre Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass ihren Mitgliedern für jede Nutzung ihres Repertoires eine angemessene Vergütung gezahlt wird, diese einzufordern und an die Berechtigten weiterzuleiten. Entsprechend müssen auch Konzertveranstalter vor jeder Veranstaltung eine Vergütungsvereinbarung über die öffentliche Musiknutzung mit der GEMA schließen. Dazu stellt die GEMA Tarife auf, die sie bisher einvernehmlich mit den Veranstalterverbänden ausgehandelt hat. In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live-Entertainment-Branche sind insgesamt rund 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen, die im Jahre 2007 mit dem Verkauf von über 127 Millionen Eintrittskarten einen Umsatz von über 3,8 Milliarden Euro erwirtschaftet haben. Bundesarbeitsgericht begrenzt Arbeitnehmereigenschaft bei gastierenden Bühnenkünstlern
Mit einem erst jetzt veröffentlichen Urteil vom 07.Februar 2007 (Az: 5 AZR 270/06) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
der Beurteilung eines ‚Arbeitnehmerstatus bei Gastverträgen nach § 20 NV Solo' eine Kehrtwende um 180 Grad vollzogen.
Nach der bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht bei der Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses vom Dienst-
oder Werkvertrag auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit abgestellt. Mit seiner neuen Rechtsprechung erkennt das Gericht
bei Bühnenaufführungen keine ins Gewicht fallende Weisungsgebundenheit des gastierenden Künstlers mehr.
Gastierende Bühnenkünstler werden zu Selbständigen erklärt, was in der Konsequenz bedeutet, dass gastierende Künstler
zukünftig zum Kreis der nach dem KSVG Pflichtversicherten zählen.
Somit wären die Künstler auch von der Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen befreit.
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