Newsletter von Freitag, den 06. Juni 2008

 

 

 

 

 

Novellierungsentwurf der Vorschriften zur beschränkten Steuerpflicht:

 

Am 28.4.2008 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 veröffentlicht. Er enthält u.a. wesentliche Änderungen bzw. eine teilweise Neufassung der Vorschriften zur beschränkten Steuerpflicht:

 

§ 49 EStG der Entwurfsfassung des JStG 2009

 

·          Die Tatbestände der nach der aktuellen  Gesetzesfassung dem Steuerabzug unterliegenden vortragenden Tätigkeit wurde wie folgt (beachte die Kursivschrift) eingegrenzt: Gem. dem Entwurf von § 49 Abs. 1 a) aa) EStG unterliegen zukünftig dem Steuerabzug „Einkünfte die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische oder andere Darbietungen erzielt werden, die der Unterhaltung des Publikums dienen …“ ;

 

·          Durch eine Änderung des § 49 Abs. 1 Nr. 9  EStG soll (deutlicher als bisher) klargestellt werden, dass auch sonstige Einkünfte, … soweit es sich um Einkünfte aus inländischen Darbietungen, die der Unterhaltung des Publikums dienen, aus der Nutzung beweglicher Sachen im Inland ….. der Steuerpflicht unterliegen.

 

§ 50 EStG der Entwurfsfassung des JStG 2009

 

·          Beschränkt Steuerpflichtige dürfen Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, soweit diese mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen („Nettobesteuerung“, Anm. d. Verf.);

 

·          Auf das zu versteuernde Einkommen sollen sodann die tariflichen Steuersätze mit der Maßgabe anzuwenden sein, dass das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag des §  32 a Abs.1 EStG (derzeit 7.664 Euro) zu erhöhen ist;

 

·          Das vereinfachte Erstattungsverfahren des § 50 Abs. 5 EStG soll zukünftig entfallen.

 

·          Die Nettobesteuerung gilt nur für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder Staates des Europäischen Wirtschaftsraum;

 

·          In § 50 Abs. (4) soll als besonderes öffentliches Interesse  für einen völligen oder teilweisen Steuererlass die bisher lediglich im sog. ‚Kulturorchestererlass“ vorgesehene Freistellung von wesentlich aus öffentlichen Mitteln geförderten Kulturvereinigungen gesetzlich verankert werden.

 

§ 50 a der Entwurfsfassung des JStG 2009

 

·          Der Pauschalsteuersatz soll auf 15% reduziert werden;

 

·          Die Staffelsteuersätze  (10% und 15%) des § 50a Abs. 4 Satz 4 EStG sollen entfallen;

 

·          Reisekosten /Tagegelder, Fahrt- und Übernachtungskosten), welche dem beschränkt Steuerpflichtigen besonders gewährt werden, sollen nur zur Bemessungsgrundlage zählen, sofern sie die tatsächlichen Kosten übersteigen;

 

·          Sofern die Einnahmen aus einer Darbietung 250 Euro nicht übersteigen, soll (wie bisher, Anm. d. Verf.)  kein Steuerabzug erhoben werden;

 

·          Entscheidet sich der Vergütungsschuldner für eine Nettobesteuerung und weist er die Betriebsausgaben und Werbungskosten in einer für das Finanzamt nachprüfbaren Form nach oder übernimmt er diese, soll der Steuerabzug bei natürlichen Personen 30 Prozent, bei Körperschaften 15 Prozent betragen;

 

·          Hat der Gläubiger einer Vergütung seinerseits Steuern für Rechnung eines anderen beschränkt steuerpflichtigen Gläubigers einzubehalten (zweite Stufe), soll er vom Steuerabzug absehen können, wenn seine Einnahmen bereits dem Steuerabzug unterliegen.

 

Quelle: Referentenentwurf abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de

 

 

Verbände der Konzertwirtschaft kritisieren Novellierungsentwurf der beschränkten Steuerpflicht

 

·          Rechtsprechung des EuGH zur „Ausländersteuer“ noch immer unvollständig umgesetzt

·          Grundsätzliche Entscheidung über Quellensteuer gefordert

 

Hamburg / München 29. Mai 2008

Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (idkv) und der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) kritisieren den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009), der wesentliche Änderungsvorschläge der Vorschriften zur beschränkten Steuerpflicht - der so genannten „Ausländersteuer“ - enthält. Nach Auffassung der  Verbände werden damit die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Rechtssachen des niederländischen Künstlers Arnoud Gerritse und FKP Scorpio vorgegebenen Kriterien für die Pauschalbesteuerung nicht gebietsansässiger Künstler wieder nur unvollständig umgesetzt.

 

Der Bundesverband und der VDKD begrüßen das Vorhaben, den Pauschalsteuersatz von derzeit 20 auf 15 Prozent zu reduzieren und jedenfalls für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums optional statt der Pauschalbesteuerung auch eine Nettobesteuerung an der Quelle zu zulassen. Begrüßt wird ferner, dass Übernachtungs- und Reisekosten zukünftig nur noch zur Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug zählen sollen, sofern sie die tatsäsächlichen Kosten überschreiten.

 

Nach Auffassung der Verbände erreicht der Entwurf allerdings in weiten Teilen nicht das angestrebte Ziel, die Rechtsprechung des EuGH vollständig in deutsches Recht umzusetzen. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands, verdeutlicht: „Nach wie vor führt der vorgesehene durchschnittliche Pauschalsteuersatz im Falle der Nettobesteuerung bei der überwiegenden Zahl von Steuerpflichtigen, die Einkommen unter 70.000 Euro haben, zu höheren Steuern als bei Gebietsansässigen, was nach der Rechtsprechung des EuGH verboten ist“. Die Verbände regen daher an, sowohl für die Netto- als auch die Bruttobesteuerung angemessene Stufenregelungen einzuführen, um eine Diskriminierung Gebietsfremder gegenüber Gebietesansässigen zu vermeiden. „Vor allem sollten im Interesse der Kleinverdiener unter den Künstlern die aktuellen Staffelsteuersätze von 10 und 15 Prozent beibehalten werden“, ergänzt Michow. „Es ist nicht nachvollziehbar, wieso diese 2001 im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustauschs geschaffene Erleichterung nun wieder abgeschafft werden soll“.

 

Beide Verbände fordern überdies, dass die Gesetzesänderung in allen noch offenen Fällen und nicht erst, wie vorgesehen, ab dem 01.01.2009 zur Anwendung kommen müsse. VDKD-Präsident Russ fasst die Kritik beider Verbände zusammen: „Wir finden es äußerst bedauerlich, dass die Bundesregierung nicht den Mut gefunden hat, sich an das Steuermodell der Niederlande anzulehnen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2007 bei Künstlern aus Staaten, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, auf eine inländische Besteuerung verzichten.“

 

In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live-Entertainment-Branche sind insgesamt rund 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen, die im Jahre 2007 mit dem Verkauf von rund 127 Millionen Eintrittskarten einen Umsatz von rund 3.8 Milliarden Euro erwirtschaftet haben.

 

 

Kein Einspruch gegen das Gesetz zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.5.2008 bei seiner Beratung des „Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ erwartungsgemäß nicht den Vermittlungsausschuss angerufen.

Gesetz kann voraussichtlich bereits im August 2008 in Kraft treten.

 

Damit folgte der Bundesrat der Empfehlung des Rechtsausschusses vom 8.5.2008. Ausweislich der Übersicht zur Tagesordnung hat sich jedoch keine Mehrheit für die ebenfalls vom Ausschuss vorgeschlagene Entschließung gefunden. Mit dieser sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, zum einen die Praktikabilität des neu eingeführten Drittauskunftsanspruchs zu beobachten und zum anderen im Rahmen der Schadensersatzregelungen die Möglichkeit im Blick zu behalten, eine widerlegbare Vermutung eines Verletzergewinns in Höhe der doppelten Lizenzgebühr einzuführen.

 

Neben den Vorgaben der in deutsches Recht umzusetzenden Durchsetzungsrichtlinie hat im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auch die bis zuletzt umstritten gebliebene Deckelung von Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen in einfach gelagerten Fällen in § 97 a UrhG-neu Eingang in den Gesetzestext gefunden.

 

Vertreter der Telekommunikationswirtschaft bezeichneten das Gesetz als einen „gerade noch vertretbaren Kompromiss“, warnten gleichzeitig aber vor weiteren Maßnahmen wie z. B. Sperrungen von Internetzugängen bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen.

 

Das Duchsetzungsgesetz muss nun noch von Bundespräsident Horst Köhler ausgefertigt und verkündet werden. Sollte der Bundespräsident eine Ausfertigung binnen eines Monats vornehmen, kann das Gesetz am 1.8.2008 in Kraft treten.

 

Siehe zum Durchsetzungsgesetz auch den Newsletter vom 16.April.2008.

 

Quelle: www.urheberrecht.org

 

Kreativschaffende fordern wirksameren Schutz des geistigen Eigentums

Am Welttag des geistigen Eigentums am 26.04.2008 forderten rund 200  Musik- und Filmschaffende sowie Autoren und Verleger in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin den Schutz kultureller Werke im Internet zu stärken.

 

„Vor allem im Internet werden Musik, Filme oder Hörbücher millionenfach unrechtmäßig angeboten und heruntergeladen, ohne dass die Kreativen, die hinter diesen Produkten stehen, dafür eine faire Entlohnung erhalten“, heißt es in dem Schreiben das u. a. von Herbert Grönemeyer, Tokio Hotel, Thomas Quasthoff, Amelie Fried, Julia Frank, Andreas Langenscheidt, Til Schweiger, Bernd Eichinger und Stefan Arndt unterzeichnet wurde.

 

Während etablierte Künstler noch von den Erfolgen der Vergangenheit zehren könnten, träfe die Internetpiraterie vor allem junge Nachwuchstalente. „Langfristig wird so die kulturelle Vielfalt in unserem Land abnehmen und wir verspielen eine unserer wichtigsten Zukunftsressourcen“, so die Unterzeichner.

 

Zur Lösung des Problems verweisen die Unterzeichner auf Initiativen in Frankreich und England, wo auf Druck der Regierungen die Internetprovider künftig bei der Bekämpfung der Internetpiraterie stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Nach mehrfachen „Verwarnungen“ durch ihren Internetprovider müssten Anschlussinhaber damit rechnen, dass ihnen der Vertrag gekündigt wird, wenn sie ihr unrechtmäßiges Handeln nicht unterlassen. Schätzungen zufolge entfallen allein in Deutschland 70 Prozent des Internetverkehrs auf die Nutzung meist illegaler Tauschbörsenangebote. „Während die milliardenschwere Telekommunikationsindustrie massiv von der Nutzung illegaler Inhalte profitiert, verweigert sie beim Schutz geistigen Eigentums die Verantwortung“, so die Kreativen.

 

Quelle: www.urheberrecht.org

 

 

GVU erreicht weiter Erfolge im Kampf gegen illegale Vertriebsnetze im Internet

 

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) ist im Jahr 2007 erfolgreich gegen den Diebstahl geistigen Eigentums vorgegangen. Die GVU setzt im Kampf gegen die Verletzung geistigen Eigentums weiter auf den verstärkten Kampf gegen die Verursacher der größten Schäden und die vernetzten Tätergruppen im Internet, die an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide stehen und eine illegale Massenverbreitung von Raubkopien ermöglichen.

 

Im Internet zählen dazu zunächst sog. Release-Gruppen, deren Mitglieder die jeweils erste Raubkopie eines Films oder eines Computerspieles auf nicht-öffentliche Server verbreiten. Ebenfalls auf dieser Ebene agieren sog. Facilitators, die eine weltweite Massenverbreitung der Raubkopien ermöglichen, indem sie das Material der Release-Gruppen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. Dort konzentrierte sich die GVU auf Betreiber von Pay-Servern, Portalseitenbetreiber sowie auf die Facilitators der in 2007 vorwiegend für den illegalen Tausch von Filmen genutzten BitTorrent-Technologie: Trackerbetreiber und First Seeder. Letztere machen zuerst einen Film in sog. Tauschbörsen verfügbar. Im Bereich der physischen Piraterie durch gepresste oder gebrannte Bilddatenträger ging die GVU schwerpunktmäßig gegen organisierte Kriminalität auf tschechischen Grenzmärkten sowie auf innerdeutschen Flohmärkten vor.

 

Bei Konzentration auf arbeitsintensive Verfahren gegen vernetzte Tätergruppen, konnte die Organisation mehr als 1.900 qualifizierte Verfahren einleiten. Die Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Verfahren war mit 2.253 so hoch wie nie zuvor - darunter 380 Zivilverfahren. Zusätzlich forcierte die Organisation die Entwicklung von technischen Maßnahmen gegen die Massenverbreitung.

 

Bei umfangreichen Vorermittlungen steigerte die Organisation den Anteil an eingeleiteten Verfahren gegen Facilitators von 24 auf 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Da der illegale Markt einen Trend zur rein digitalen Raubkopie zeigt, ging Zahl der von Behörden beschlagnahmten Gegenstände im Vergleich zum Vorjahr um 17 Prozent auf 428.339 Asservate zurück, darunter sieben Prozentpunkte weniger Datenträger mit Filmraubkopien. Der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren (1.873) konnte gegenüber dem Vorjahr (1.475) um 23 Prozent gesteigert werden. Darunter ergingen in 28 Prozent der Fälle Verurteilungen. Dies sind 66 Prozent mehr Verurteilungen als in 2005 und 32 Prozent mehr als in 2006.

 

Im Jahr 2008 will die GVU ihre Strategie, mit rechtlichen Verfahren gegen die Spitze der Verbreitungspyramide und mit der Entwicklung von technischen Maßnahmen und Lösungen gegen die Massenverbreitung konsequent weiter verfolgen. Die Entwicklungen insbesondere im letzten Jahr haben gezeigt, dass sich die GVU für verbesserte Voraussetzungen eines effektiven Urheberrechtsschutzes zusammen mit anderen Branchenverbänden und Rechteinhabern verstärkt in die politischen Diskussionen einbringen muss und wird so Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU.

 

Quelle: Pressemitteilung der GVU vom. 21.04.2008

 

 

Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Jugendschutzes bei Computerspielen

 

Der Weg zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes ist frei. Nach Mitteilung des Bundestages votierte der Familienausschuss am 23.04.2008 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

 

Sowohl die FDP-Fraktion als auch Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion stimmten gegen den Entwurf. Ziel des Gesetzes ist es nach Aussage der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche besser vor medialer Gewaltdarstellung und gewaltbeherrschten Computerspielen zu schützen.

 

Dazu werde der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die schon gesetzlich indiziert seien, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Außerdem sollen die im Jugendschutzgesetz vorhandenen Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen ergänzt und präzisiert werden. Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung werden nach dem Entwurf künftig gesetzlich festgeschrieben.

 

Quelle: www.bundestag.de

 

 

 

Urheberrecht

 

Kriminalroman "Tannöd" von Andrea Maria Schenkel kein Plagiat

 

Am 21.05.2008 hat das Landgericht München I (Az. 21 O 15192/07) im Rechtsstreit um den Plagiatsvorwurf gegen die Autorin des Erfolgskrimis "Tannöd" die Klage des Autors eines älteren Werkes über die historischen Morde in Hinterkaifeck abgewiesen.

 

Das Gericht hatte die Übernahme einzelner Textpassagen durch die Beklagte zu untersuchen, aber auch zu ermitteln, inwieweit der historische Stoff vom Kläger durch fiktive Elemente ergänzt wurde, die von der Beklagten übernommen worden sein sollen.

 

Das Gericht bewertete den Abstand beider Werke in der konkreten sprachlichen Gestaltung als ausreichend. Hinsichtlich einzelner Szene- und Handlungselemente – etwa der Reihenfolge der Morde – folgte das Gericht nicht der Sicht des Klägers, diese seien seiner Phantasie entsprungen, so dass er sie urheberrechtlich für sich beanspruchen könne. Nach Durchsicht der noch vorhandenen Ermittlungsakten, Polizeiberichte und Pressemitteilungen kam das Gericht zu der Erkenntnis, dass der Kläger häufig lediglich historische Überlieferungen weiter ausgeschmückt hat oder die Beklagte bestimmte Handlungselemente öffentlich zugänglichen amtlichen Dokumenten entnehmen konnte. Einzelne aus dem Werk des Klägers entlehnte Szene- und Handlungselemente – so das Gericht – seien, wenn man sie ihres gemeinfreien historischen Kerns entkleide, für die einzelnen Szenen und den Roman der Beklagten insgesamt nicht so bestimmend, dass sie einzelne Szenen oder gar den ganzen Krimi prägten. Im Krimi „Tannöd“ träten diese Elemente in den Hintergrund, während sich die hervorstechende Eigenart des Krimis vielmehr aus Stil, Aufbau und Erzählweise ergebe.

 

Abschließend stellte das Gericht fest: „Der Roman „Tannöd“ ist nach allem gegenüber dem Buch des Klägers trotz der bestehenden Parallelen wegen seines in Stil, Aufbau und sprachlicher Gestaltung eigenschöpferischen Gehalts ohne weiteres als selbstständig und urheberrechtlich unbedenklich anzusehen.“

 

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 21.05.2008

 

 

Persönlichkeitsrecht/ Presserecht

 

1. Keine Entschädigung für Schauspielerin Heike Makatsch wegen der Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotos

 

Nach zwei am 07.05.2008 verkündeten Urteilen der 9. Zivilkammer des Landgerichts München I (Az. 9 O 22942/07 und 9 O 23075/07) erhält weder die Schauspielerin Heike Makatsch, noch ihr Kind eine Entschädigung für Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotos in Zeitschriften des Heinrich Bauer Verlages.

 

Heike Makatsch hatte selbst und für ihre kleine Tochter vom Heinrich Bauer Verlag eine Geldentschädigung von insgesamt EUR 35.000,00 verlangt, weil dieser im März 2007 Fotos veröffentlicht hatte, auf denen die Schauspielerin mit ihrem wenige Wochen alten Baby bei einem Spaziergang durch Berlin zu sehen ist.

 

Im Mittelpunkt des Rechtstreits stand die Frage, ob die Fotoveröffentlichungen als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung zu bewerten sind. Nur dafür gibt es nämlich nach der Rechtsprechung eine - gesetzlich übrigens nicht geregelte - Geldentschädigung, wobei gerade bei Bildnisveröffentlichungen mit der Begründung geringe Anforderungen gestellt werden, dass keine anderen Abwehrmöglichkeiten als der Anspruch auf eine Geldentschädigung zur Verfügung stehen.

 

Das Landgericht wies trotz der besagten "geringen Anforderungen" beide Klagen ab. Durch die Fotos werde - so das Urteil der Richter - weder der Kernbereich der Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind (etwa ihr Intimbereich) berührt, noch würden die beiden in einen negativen Kontext gerückt. Die Aufnahmesituation greife auch nicht in einen erkennbar privaten oder gar nach außen hin abgegrenzten Bereich wie Wohnung oder Garten ein. Vielmehr erschöpften sich die Aufnahmen darin, Mutter und Kind auf einem Spaziergang in ihrem Wohnort zu zeigen. Allein darin sah die Kammer keine besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung. Weiter führen die Richter aus:

 

"Würde man anders entscheiden, so würde letztlich jede einwilligungslose Bildnisveröffentlichung mit einer Geldentschädigung sanktioniert. Dies war und ist vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Auch die Rechtsprechung, die die vom Gesetzgeber hinterlassene Lücke zu schließen versucht hat, ist ersichtlich darum bemüht, keinen generellen Entschädigungsanspruch für Bildnisveröffentlichungen zu schaffen, sondern diesen Anspruch durch das Tatbestandsmerkmal der besonderen Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung zu begrenzen. Diese Anforderungen würden schlicht ignoriert und das von der Rechtsprechung entwickelte Regel-Ausnahme-Verhältnis in sein Gegenteil verkehren, würde man die streitgegenständliche Veröffentlichung im vorliegenden Falle einer Geldentschädigungspflicht unterwerfen."

 

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 07.05.2008

 

 

2. Moderator Oliver Pocher muss wieder Schmerzensgeld zahlen

 

Der Moderator und Entertainer Oliver Pocher muss nun bereits zum zweiten Mal Schmerzensgeld zahlen. Drei Jahre nach einer Schmerzensgeldzahlung an eine junge Frau hat der Comedystar eine abfällige Bemerkung über ihr Aussehen wiederholt. Prompt wurde der Moderator auf 10.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Nun wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen. Über die Höhe des Schmerzensgeldes ist Stillschweigen vereinbart.

 

Der Moderator war im Januar 2006 vom Landgericht Hannover bereits zu 6.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden, weil er die Frau im Januar 2005 als Außenreporter von „Wetten, dass ...?“ mit den Worten „Du siehst ganz schön alt aus für dein Alter. Wir haben übrigens 'ne schöne Operationsshow bei ProSieben, da könnte ich Sie mal vorschlagen.“ angesprochen hatte. Die Frau verklagte Pocher danach auf 35.000 Euro Schmerzensgeld.

 

Im Januar 2008 machte sich Pocher im ZDF über das Urteil lustig und bemerkte, "die gezahlte Summe reiche weder für das Gesicht noch etwas anderes."

 

Quelle: www.focus.de

 

 

3. Buch „ Kein Schutz nirgends“ darf keine Details über Intimleben enthalten

 

Das Landgericht Mönchengladbach hat in seinem Beschluss vom 05.05.2008 Az: 10 O 107/08 bezüglich der Buchveröffentlichung „Kein Schutz, nirgends“ den beiden Buchautorinnen und der Verlagsgruppe Random House untersagt, das Buch weiter zu vertreiben, soweit es bestimmte, die Intimsphäre der Antragstellerin Frau Ayse D. betreffende Passagen enthält. Ein von Antragstellerseite beantragtes Totalverbot des Buches ist demgegenüber nicht ausgesprochen worden.

 

Das Buch behandelt das Umfeld der Doppelmorde von Mönchengladbach, die im letzten Jahr bundesweit für großes Aufsehen gesorgt haben. In dem Buch berichten die Autorinnen in erster Linie über den Doppelmord an zwei türkischen Frauen im Anschluss an eine Verhandlung vor dem Familiengericht Mönchengladbach-Rheydt im März 2007 durch den Ehemann. Daneben schildern die Autorinnen in einem zweiten Handlungsstrang das Schicksal der Antragstellerin, einer Schwester der getöteten Ehefrau, die nach den Feststellungen des Schwurgerichts des Landgerichts Mönchengladbach von Ehemann der ermordeten vergewaltigt worden ist.

 

Intime Einzelheiten, die in dem Buch geschildert werden, hätten nur dann in Buchform veröffentlicht werden dürfen, wenn die Antragstellerin der Veröffentlichung zugestimmt hätte, wovon auf der Grundlage einer eidesstattlichen Versicherung der Antragstellerin nicht auszugehen ist.

 

Quelle: Pressemitteilung des LG Mönchengladbach vom 13.05.2008

 

 

Markenrecht

 

Markenverletzung durch Google-Adwords Option "weitgehend passende Keywords"

 

Das Landgericht Braunschweig hat in seinem Urteil vom 07.05.2008 (Az. 9 O 2946/07) seine bisherigen Google-Adwords Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Markenverletzung immer dann vorliegt, wenn eine geschützte Marke gezielt als Keyword verwendet wird.

 

Dies gelte grundsätzlich auch für den Fall, dass ein geschütztes Zeichen in der Weise verwendet wird, dass es durch die Standard-Keyword-Option von Google „weitgehend passende Keywords“ als Keyword automatisch hinzugesetzt wird. Die Haftung basiert in solchen Fällen auf dem Umstand, dass der Anzeigenschalter die Anzeigenkampagne veranlasst und damit willentlich und adäquate Kausalen zu der markenrechtlichen Verletzung beigetragen hat.

 

Jedoch sei die Haftung auf die Fälle zu beschränken, in denen eine rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der Markenrechtsverletzung bestehe und eine zumutbare Prüfungspflicht verletzt werde. Hierzu müsste der Kläger nachweisen, dass das geschützte Zeichen zum Zeitpunkt der Erstellung der Kampagne in der Keyword-Liste, die von Google angezeigt wird, enthalten war. Hingegen kann nicht verlangt werden, die Listen fortlaufend auf neue Marken- oder Kennzeichenverletzungen verursachende Keywords hinzu kontrollieren, da dies die Prüfungspflichten des Anzeigeschalters einer Google-Adwords-Kampagne überstrapazieren würde.

 

Quelle: www.aufrecht.de

 

 

Arbeitsrecht/ Vertragsrecht

 

BAG hält doppelte Schriftformklausel in Arbeitsvertragsformularen für unwirksam

 

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 20.05.2008 (Az. 9 AZR 382/07) entschieden, dass die in zahlreichen Arbeitsverträgen häufig enthaltene „doppelte Schriftformklausel”, nach der Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrages grundsätzlich der Schriftform bedürfen und zudem auch ein Verzicht auf die Schriftform schriftlich niedergelegt werden muss, gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sei. Diese Klausel erweckte beim Arbeitnehmer entgegen der Schutzvorschrift des § 305b BGB den Eindruck, auch eine mündliche individuelle Vertragsabrede sei wegen Nichteinhaltung der Schriftform gemäß § 125 Satz 2 BGB unwirksam.

 

Die Richter stellten hierbei erneut klar, dass vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sind, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Nach § 305b BGB individuelle Vertragsabreden stets Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Dieser Grundsatz gelte selbst und vor allem dann, wenn der Arbeitgeber in vorformulierten AGB-Klauseln gerade eine solche Abweichung vom Vertrag verbieten will.

 

Der beklagte Arbeitgeber hatte sich auf diese Klausel berufen, um einem im Ausland eingesetzten Mitarbeiter nicht länger die dortigen Mietkosten ersetzen zu müssen. Diese Mietkosten waren zuvor jahrelang vom Arbeitgeber getragen worden, ohne dass diese Handhabung schriftlich als Ergänzung zum Arbeitsvertrag festgehalten worden war. Das Bundesarbeitsgericht sah in der Übernahme der Mietkosten des Arbeitgebers zweifelsohne eine betriebliche Übung, die als Individualabrede stets Vorrang vor dem vom Arbeitgeber verwendeten Arbeitsvertrag habe, so dass der Arbeitgeber weiter die Mietkosten zu trage habe.

 

Quelle. www.beck.de

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Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

 

Die Rechtsanwälte unterfallen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

 

- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

- Fachanwaltsordnung (FAO)

- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

 

Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.

 

 

Übersicht:

Die aktuellen Nachrichten:

o          Jahressteuergesetz 2009: Die wichtigsten branchenrelevanten Änderungen im Überblick

o          Verbände der Konzertwirtschaft kritisieren Novellierungsentwurf der beschränkten Steuerpflicht

o          Kein Einspruch gegen das Gesetz zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

o          Kreativschaffende fordern wirksameren Schutz des geistigen Eigentums

o          GEMA verzeichnet Ertragsrückgang in 2007

o          GVU erreicht weiter Erfolge im Kampf gegen illegale Vertriebsnetze im Internet

o          Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Jugendschutzes bei Computerspielen

 

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Markenrecht

Markenverletzung durch Google-Adwords Option "weitgehend passende Keywords"

 

Arbeitsrecht/Vertragsrecht

BAG hält doppelte Schriftformklausel in Arbeitsvertragsformularen  für unwirksam

 

 

 

 

 

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